Verbandsstruktur
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Wir, der DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land, sind einer von 31 Kreisverbänden in Rheinland-Pfalz. Als Verband der freien Wohlfahrtspflege, Nationale Hilfsgesellschaft und eigenständigem Jugendverband ist der Kreisverband Kaiserslautern-Land e.V. mit allen seinen Gliederungen Teil der nationalen und internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Mitglieder
Etwa 6000 Fördermitglieder unterstüzen uns regelmäßig.
Auftrag
Wir verstehen uns in erster Linie als Dienstleister und sind in allen Bereichen, die wir anbieten, tätig sowie bei Hilfseinsätzen des Roten Kreuzes innerhalb der Kreisgrenzen und wenn es notwendig wird, auch darüber hinaus. Unsere Arbeit orientiert sich an den Grundsätzen des Roten Kreuzes sowie den Leitlinien.
Kreisversammlung
Sie findet alle 5 Jahre statt. Die aktuelle ordentliche Mitgliederversammlung trat am 2. September 2017 zusammen und wählte die Mitglieder des Präsidiums für die kommenden 5 Jahre neu.
Mitglieder der Kreisversammlung: Mitglieder des Kreisverbandspräsidiums und -ausschusses, Mitglieder aller Rotkreuzgemeinschaften ab dem 15. Lebensjahr, Delegierte der fördernden Mitglieder.
Aufgaben: Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Kreisverband-Präsidiums, Wahl des Präsidenten, Wahl der Vertreter der Rotkreuzgemeinschaften in den Kreisverbandsausschuss, Satzungsbeschluss bzw. Änderung der Satzung des Kreisverbandes.
Kreisverbandausschuss
Es zählt 30 Mitglieder und ist höchstes Beschlussgremium zwischen den Kreisversammlungen.
Mitglieder: Mitglieder des Präsidiums, Vorsitzende der Ortsvereine, gewählte Vertreter der Rotkreuzgemeinschaften, Geschäftsführender Vorstand (mit beratender Stimme) und Rotkreuzbeauftragter (mit beratender Stimme).
Aufgaben: Entgegennahme Tätigkeitsbericht des Präsidiums, Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Präsidiums, Genehmigung des Haushaltsplanes, Bestellung der Rechnungsprüfer, Wahl von Delegierten, Festsetzung von Umlagen für Gemeinschaftsaufgaben, Beschlussfassung über Rotkreuzfragen von besonderer Bedeutung.
Präsidium
Das Präsidium zählt 15 Mitglieder. Nach §24 Abs. 1: ,,Das Präsidium führt die Geschäfte des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Kaiserslautern -Land e.V. nach den Beschlüssen des Kreisverbandausschusses und der Kreisversammlung, unbeschadet der Aufgaben des geschäftsführenden Vostandes gemäß §27". §26 Abs. 1: ,,Der geschäftsführende Vorstand führt die Bezeichnung Kreisgeschäftsführer."
BGB- Vorstand nach §26 BGB
Der Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zählt vier Mitglieder. Zur Vertretung des Kreisverbandes sind der Präsident, der Stellvertreter, der Schatzmeister und der Geschäftsführende Vorstand in der Weise vertretungsbefugt, dass rechtsverbindliche Erklärungen vom Präsidenten oder einem Stellvertreter zusammen mit einem weiteren der genannten Mitglieder des BGB-Vorstandes abgegeben werden.